In der Regel wird für den Patienten eine individuelle Bleichschiene angefertigt, die nach ärztlicher
Anweisung durch den Patienten mit dem Bleichgel
bestückt und über Nacht auf den Zähnen getragen
wird. Es können sowohl tote, als auch lebendige Zähne
gebleicht werden. Mit einer kombinierten Methode des Bleaching beim Zahnarzt - ergänzt durch ein Home-
Bleaching - kann die Behandlungszeit verkürzt und die Bleichungswirkung bereits nach fünf Tagen signifikant erhöht werden, im Gegensatz zu der alleinigen Praxis-Behandlung.
Für das Bleichen werden 10 - 15-prozentige Karbamid oder Urea-Lösungen verwendet, für den professionellen Gebrauch stehen in der Praxis 30 - 35-prozentige Wasserstoffperoxid- oder Karbamidlösungen im Vordergrund. Es kann an der Mundschleimhaut zu vorübergehenden Irritationen kommen, auf die der Zahnarzt unbedingt hinweisen sollte. Da es sich hierbei nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, ist eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Auch bei den privaten Versicherungen ist es ratsam, vorher die Kostenübernahme abzuklären.
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